Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz

Abschnitt:
2.1. land- od. forstwirtschaftlichen Grundstücke

Inhalt:
2. Abschnitt
Verwaltungsrechtliche Beschränkung des Verkehrs mit Grundstücken 

1. Unterabschnitt
Verkehr mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken
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