Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung

Abschnitt:
II. Zu § 12 Abs. 1 Salzburger GVG

Inhalt:

			
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

Newsletter

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Newsletter bestellen