Gesetz/VO Abschnitt

Detailinformation

Gesetz/VO:
Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002

Abschnitt:
2. Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehr

Inhalt:
2. A b s c h n i t t
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken
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